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SHK Verbraucherinformationen

Eckring

Der Eckring ist das Markenzeichen für Innungsbetriebe der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

Das neue Klimaschutzprogramm – Was Verbraucher wissen müssen

Hinweise für die Betreiber von Öl- und Gasheizungen in Rheinland-Rheinhessen


Was bedeutet das Klimaschutzprogramm 2030 für Öl- und Gasheizungen?

Die am 20. September 2019 vom Klimakabinett beschlossenen Eckpunkte für ein Klimaschutzprogramm 2030 sind noch keine verbindlichen Regelungen. Viele der Maßnahmenvorschläge müssen noch in einem Gesetzgebungsverfahren in konkrete Vorschriften umgesetzt werden. Da die Zustimmung des Bundestags und zum Teil auch des Bundesrats erfolgen muss, ist zu erwarten, dass im Laufe der Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen an einzelnen Inhalten vorgenommen werden.

Die folgenden Ausführungen geben den aktuellen Wissenstand wieder und sind nicht verbindlich, da sich im Zeitverlauf noch Änderungen ergeben können.


Darf ich künftig noch eine neue Ölheizung einbauen?

Ja, das dürfen Sie. Bis Ende 2025 können Sie Ihren alten Ölkessel weiterhin gegen ein neues Öl-Brennwertgerät austauschen. Ab 2026 sind für den Einbau neuer Ölheizungen Einschränkungen vorgesehen. Die Bundesregierung wird hierzu eine gesetzliche Regelung vorlegen.


Darf ich künftig noch eine neue Gasheizung einbauen?

Ja, Gas-Brennwertgeräte können weiterhin eingebaut werden.


Darf ich meine Öl- oder Gasheizungen weiterhin betreiben?

Ja, bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben werden, wobei die Einschränkung in der Energieeinspar-Verordnung beachtet werden muss (max. Betriebszeit von 30 Jahren).


Bekomme ich aktuell noch Fördermittel für eine neue Öl- oder Gas-Brennwertheizung?

Der Einbau eines Öl- oder Gas-Brennwertgeräts soll noch mindestens bis zum Ende des Jahres 2019 staatlich gefördert werden. Über die KfW-Bank sind Zuschüsse zu den Investitionskosten von bis zu 15 Prozent möglich. Ab 2020 fällt diese staatliche Unterstützung für den Einbau reiner Brennwertheizungen voraussichtlich weg.


Was steckt hinter der geplanten Austauschprämie?

Die Beschlüsse sehen eine Austauschprämie in Höhe von 40 Prozent für alte Ölheizungen sowie für andere, ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungen vor, wie zum Beispiel einer Gasheizung. Dabei soll die Umstellung auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energien (z.B. Strom, Biomasse) erfolgen. Wo dies nicht möglich ist, soll auch ein Gas-Hybridsystem, das anteilig erneuerbare Energien einbindet, gefördert werden.


Welche steuerliche Förderung ist geplant?

Die Kosten energetischer Sanierungsmaßnahmen, z.B. einer Heizungssanierung, sollen künftig zu 20 Prozent verteilt über drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden können. Die weiteren Anforderungen sind noch nicht bekannt.


Macht es Sinn, einen geplanten Heizungsaustausch zu verschieben?

Nicht unbedingt, denn aktuell können Sie – abgesehen von wenigen Ausnahmen - eine Öl- oder Gasheizung ohne weitere Anforderungen wie geplant ausführen lassen. Etwaige künftige höhere technische Anforderungen sind heute noch nicht zu beachten.

Auch heute macht der Heizungstausch unter Klimaschutzgesichtspunkten bereits Sinn: Eine neue effiziente Heizungsanlage spart gegenüber einer in die Jahre gekommenen Anlage auch jetzt schon bis zu 20 Prozent Energie und damit auch bis zu 20 Prozent CO² ein. Damit fällt dann auch der Anteil der geplanten CO2-Bepreisung an den Heizkosten künftig geringer aus.


Macht die Einbindung erneuerbarer Energien auch heute schon Sinn?

Die Einbindung erneuerbarer Energien hilft grundsätzlich, die CO²-Emissionen Ihres Hauses weiter zu verringern und ist daher eine sinnvolle Maßnahme. Bei der Sanierung einer alten Öl- oder Gasheizung bestehen viele Möglichkeiten erneuerbare Energie mit einzubinden. 

Beispielhaft:

    ➢ Einbau einer Wärmepumpe

    ➢ Einbau eines Holz-Heizkessels (Pellet, Scheitholz, Hackschnitzel)

    ➢ Einbau eines Brennwertkessels in Verbindung mit einer

            • Solaranlage

            • Wärmepumpe

            • Holzfeuerung

            • Kaminofen mit Wassertasche


Das Ziel besteht darin, eine Sanierung der Heizungsanlage zu planen und durchzuführen, die optimal auf die Bedürfnisse der Bewohner und den Anforderungen des Gebäudes abgestimmt ist.


Für weitere Informationen und Beratungen stehen Ihnen die Fachbetriebe der SHK-Innungen, erkennbar am blau-rot-gelben Eckring, gerne zur Verfügung.

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Die Haustechnik streikt

Rohrbruch, Ausfall der Heizung, Gasgeruch – Störungen der Haustechnik treten meist außerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf. Oft hilft dann nur noch der Anruf beim Notdienst. Kontaktieren Sie in diesem Fall Ihren SHK-Fachbetrieb, der die Installation der Haustechnik übernommen hat bzw. Ihre Anlagen aktuell betreut. Dieser kennt Ihre Haustechnik und bietet idealerweise auch einen Notdienst an. Alternativ empfiehlt sich die Handwerkersuche unseres Verbandes: siehe Handwerkersuche


Um Störungen der Haustechnik entgegenzuwirken, empfiehlt sich ein Wartungsvertrag mit Ihrem SHK-Fachbetrieb. Die regelmäßige Wartung senkt das Ausfallrisiko deutlich und sorgt zudem für Energieeinsparungen im laufenden Betrieb. Expertentipp: „Über einen Wartungsvertrag übernehmen viele Betriebe auch den Notdienst für die Heizung zu vereinbarten Konditionen“, so Geschäftsführerin Katharina Hilger des Fachverbandes Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Rheinland-Rheinhessen.


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Mangelhafte Schwarzarbeit? Kein Rechtsweg

Wer einen Handwerker beauftragt und dabei die Abmachung trifft, dass „ohne Rechnung“ gearbeitet wird, handelt am Rechtsstaat vorbei. Erweist sich die erbrachte Leistung obendrein als mangelhaft, kann eine Mangelbeseitigung nicht eingefordert werden. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 1. August 2013 macht deutlich, dass sich Schwarzarbeit nicht lohnt.

Seit dem 1. August 2004 gilt das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Exakt sieben Jahre später fällt der Bundesgerichtshof zu diesem Gesetz erstmalig eine Entscheidung, die dem Fachhandwerk deutlich den Rücken stärkt. Die Essenz: Wer sich als Kunde auf Billigheimer und deren Leistungspfusch einlässt, geht bereits ein hohes Qualitätsrisiko ein. Wird die Arbeit zudem ohne Rechnung (und Zahlung von Mehrwertsteuer) geleistet, um es noch billiger zu machen, dann geht es nicht allein um Steuerhinterziehung. Haben sich Auftraggeber und -nehmer auf diese illegale Weise abgesprochen, wertet der Rechtsstaat den Werkvertrag so, als ob er gar nicht zustande gekommen ist. Ein Mängelhaftungsanspruch lässt sich dann gerichtlich nicht mehr durchsetzen. 


Der Fall in aller Kürze

Für Pflasterarbeiten auf einem Grundstück hatte ein Handwerker mit der Auftraggeberin einen Werklohn von 1.800 Euro vereinbart, der in bar, ohne Rechnung und ohne Abführung von Umsatzsteuer gezahlt werden sollte.

Da das Pflaster keine ausreichende Festigkeit zeigte, kam es zum Rechtsstreit. Das Landgericht hatte den Handwerker, der sich trotz Aufforderung und Fristsetzung weigerte, Mängel zu beseitigen, unter anderem zur Zahlung eines Kostenvorschusses von rund 6.100 Euro verurteilt. Diesen vertraglichen Anspruch verneinte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit seiner jetzigen Entscheidung (Aktenzeichen VII ZR 6/13). Ob daneben Bereicherungs- oder Schadenersatzansprüche bestehen, sei im Einzelfall durch die Instanzgerichte zu klären.


Schwarzarbeit bringt große Risiken

Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes sieht sich das Fachhandwerk bestätigt. Elmar Esser, Hauptgeschäftsführer im Zentralverband Sanitär Heizung Klima, erklärt die breite Zustimmung innerhalb der Handwerksorganisation: „Unsere Eckring-Betriebe werden durch das Urteil gestärkt. Sie können dem Kunden deutlich machen, dass nicht der Preis allein entscheiden sollte, sondern der Umfang an Leistungen. Es lohnt sich nach wie vor, den Handwerksbetrieb seines Vertrauens um Rat zu fragen. Wer anderes als der organisierte Innungsbetrieb hat das entscheidende Know-how? Schwarzarbeit lohnt sich erst recht nicht, weil große Risiken damit verbunden sind.“

Elmar Esser unterstreicht, dass ein Kunde von einem Eckring-Betrieb eine ordnungsgemäße Leistung erwarten kann, die sich unter anderem in Angebot und Rechnungsstellung zeigt. Neben der vereinbarten Werkleistung komme hinzu, dass der organisierte SHK-Betrieb obendrein von wichtigen Absicherungen im Schadensfall profitieren kann – letztlich auch zum Vorteil des Kunden.

Das Urteil, das der Bundesgerichtshof erstmalig in Sachen Schwarzarbeit gefällt hat, hat für Elmar Esser Signalwirkung: „Der Rechtsstaat lässt einen Steuerhinterzieher, der Schwarzarbeit begünstigt, demonstrativ im Regen stehen. Denn Schwarzarbeit wäre ohne Risiko, wenn Auftraggeber und -nehmer vertragliche Ansprüche zustehen würden.“

Diese Eckring-News steht mit einer Illustration im Presseportal des ZVSHK unter www.zvshk.de zum Download bereit.

Die Bildunterschrift: Contra Schattenwirtschaft: Statt Schwarzarbeit ohne jegliche vertragliche Ansprüche kann der Kunde vom Eckring-Betrieb eine ordnungsgemäße Leistung erwarten, die sich unter anderem in Angebots- und Rechnungsstellung zeigt.

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Wärmenetze oder individuelles Heizsystem?


Auch wenn die Immobilie noch so gut gedämmt ist - Wohnhäuser in Deutschland brauchen ein Heizsystem.

In vielen Regionen existieren mittlerweile gut ausgebaute Nah- und Fernwärmenetze. Weiterhin gelten die Netze als wirksames Mittel zur Senkung der CO²-Emmissionen. Für Baufamilien klingt es daher häufig verlockend, ihre Immobilie an solche Wärmenetze anschließen zu lassen und einfach die Heizkörper aufzudrehen, wenn es draußen kalt wird. Es lohnt sich allerdings auch ein genauer Blick, denn es gibt nicht nur Vorteile.

Verzicht auf Flexibilität

Der Heizungsmarkt bietet eine Vielzahl an effizienten Wärmeerzeugern, die mit Öl, Gas, Strom, Holz oder Sonnenkraft arbeiten und sich gut kombinieren lassen. So können Hausbesitzer jederzeit auf Veränderungen im Energiemarkt reagieren - und sind nicht von einem Anbieter abhängig.

Verzicht auf Wertsteigerung

Die Haustechnik ist das Herzstück moderner Eigenheime. Investieren Sie in einen Kachelofen oder in Solarthermie, heizen Sie nicht nur besonders ökologisch, sondern steigern auch den Wert der Immobilie. Diese Möglichkeit entfällt meist beim Anschluss an Wärmenetze.

Risiko zu hoher Preise

Wärmenetze unterliegen trotz aktuell starker politischer Förderung einer wirtschaftlichen Kalkulation. Die Kosten je Kilowattstunde Heizleistung können daher vergleichsweise hoch sein. Zudem wird die Höhe der Zahlungen meist für lange Zeit vertraglich festgelegt. So kann eine Dämmung des Eigenheims zur Reduzierung der Energie, gegeben falls nicht zu einer finanziellen Entlastung führen.

Der Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Rheinland-Rheinhessen empfiehlt daher eine einzelfallbezogene Beratung vor der Entscheidung für Nah- bzw. Fernwärme durch einen SHK-Fachbetrieb. Sprechen Sie Ihren SHK-Fachbetrieb an.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie online unter www.freie-waerme.de.

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