Wiederkehrende Pflicht-Schulung für die betrieblich verantwortliche Person in Fachbetrieben für Heizölverbraucheranlagen nach AwSV
Hinweis:
Die Teilnahmebescheinigung gilt als Fortbildungsnachweis der betrieblich verantwortlichen Person in einem Fachbetrieb für Heizölverbraucheranlagen nach AwSV, der für die alle 2 Jahre stattfindenden Fachbetriebsprüfung nach AwSV erforderlich ist.
Inhalt:
Kompaktschulung
- Rechtsgrundlagen (insbesondere WHG und AwSV)
- Technische Regeln insbesondere TRwS 791
- Heizölverbraucheranlagen
- Ölleitungen
- Grenzwertgeber
- Leckanzeigegeräte
Ziel:
Fortbildung der betrieblich verantwortlichen Person in einem Fachbetrieb für Heizölverbraucheranlagen nach AwSV oder regelmäßige Fortbildung des an Heizölverbraucheranlagen eingesetzten Personals.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke (ÜWG)
Keine schriftliche Prüfung.
Zielgruppe:
Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben für Heizölverbraucheranlagen nach AwSV, die an einer Erstschulung nicht älter als 2 Jahre teilgenommen haben.
Diese Fortbildung ist auch geeignet als regel-mäßige Schulung des für an Heizölverbraucheranlagen eingesetzten Personals (Mitarbeiter aus den Bereichen Montage und Kundendienst) nach AwSV.
Siehe auch Monteurschulung „Heizölanlagen in der Praxis“,