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Passwort vergessenWärmeplanung in Rheinland-Pfalz – Aktueller Sachstand der kommunalen Wärmeplanung
Der Gesetzesentwurf zur kommunalen Wärmeplanung wird vom Fachverband grundsätzlich positiv bewertet. Besonders begrüßenswert ist die geplante Ansiedlung der planungsverantwortlichen Stelle (pvS) in kreis- und verbandsfreien Gemeinden sowie in Verbandsgemeinden. Diese Maßnahme fördert nicht nur eine effiziente Kostenstruktur, sondern eröffnet auch die Möglichkeit, für mehrere Gemeindegebiete eine gemeinsame Wärmeplanung zu erstellen. Die Option, in bestimmten Fällen auf eine verkürzte oder vereinfachte Planung zurückzugreifen oder ganz auf eine Wärmeplanung zu verzichten, wird ebenfalls als sinnvoll erachtet.
Besonders unterstützt der Fachverband den Ansatz, im Rahmen des Ausführungsgesetzes auf sogenannte Anschluss- und Benutzungszwänge zu verzichten. Dies trägt zur Flexibilität der Wärmeversorgung bei und fördert alternative, dezentrale Lösungen. Gleichwohl sei darauf hingewiesen, dass solche Zwänge gemäß § 26 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz weiterhin durch die Kommunen eingeführt werden können. Der Fachverband vertritt dabei klar die Position, dass sich Wärmenetze langfristig nur durch Nachhaltigkeit und wettbewerbsfähige Preise am Markt behaupten können. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass aus den Regelungen des WPGAG kein Anspruch für Bürgerinnen und Bürger auf einen Anschluss an ein Wärmenetz abgeleitet werden kann. Der Fachverband rechnet zudem damit, dass der Anteil solcher Netzvorhaben in Rheinland-Pfalz nur einen sehr kleinen Marktanteil erreichen wird, was auf die spezifischen strukturellen Gegebenheiten und die Marktentwicklung in der Region zurückzuführen ist.
Um die Akzeptanz für die Regelungen aus dem Gebäudeenergiegesetz und dem Wärmeplanungsgesetz zu fördern, betont der Fachverband, dass Eigentümerinnen und Eigentümer angesichts der hohen Investitionskosten langfristige Klarheit und Planungssicherheit benötigen. Daher sind klare, verständliche und zeitnahe gesetzliche Regelungen unerlässlich. Begleitet werden sollten diese durch ein umfassendes Kommunikationskonzept auf Landes- und Kommunalebene, um die Bürgerinnen und Bürger transparent zu informieren und ihre Unterstützung zu gewinnen.