Wiederkehrende Pflichtschulung nach AwSV
Wiederkehrende Pflicht-Schulung für die betrieblich verantwortliche Person in Fachbetrieben für Heizölverbraucheranlagen nach AwSV
Hinweis:
Die Teilnahmebescheinigung gilt als Fortbildungsnachweis der betrieblich verantwortlichen Person in einem Fachbetrieb für Heizölverbraucheranlagen nach AwSV, der für die alle 2 Jahre stattfindenden Fachbetriebsprüfung nach AwSV erforderlich ist.
Inhalt:
Kompaktschulung
- Rechtsgrundlagen (insbesondere WHG und AwSV)
- Technische Regeln insbesondere TRwS 791
- Heizölverbraucheranlagen
- Ölleitungen
- Grenzwertgeber
- Leckanzeigegeräte
Ziel:
Fortbildung der betrieblich verantwortlichen Person in einem Fachbetrieb für Heizölverbraucheranlagen nach AwSV oder regelmäßige Fortbildung des an Heizölverbraucheranlagen eingesetzten Personals.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke (ÜWG)
Keine schriftliche Prüfung.
Zielgruppe:
Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben für Heizölverbraucheranlagen nach AwSV, die an einer Erstschulung nicht älter als 2 Jahre teilgenommen haben.
Diese Fortbildung ist auch geeignet als regel-mäßige Schulung des für an Heizölverbraucheranlagen eingesetzten Personals (Mitarbeiter aus den Bereichen Montage und Kundendienst) nach AwSV.
Siehe auch Monteurschulung „Heizölanlagen in der Praxis“,
Nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) muss die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle 2 Jahre und das eingesetzte Personal regelmäßig an einer einschlägigen Schulung teilnehmen, um über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.